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Mo. – Fr.: 08:00 – 17:00 Uhr

Vorbereitungskurs Bachelor Professional (im Anwaltsbereich, Fortbildungsstufe II)

Fernstudium Rechtswissenschaften: Schmuckbild zur Studiengangsseite, enthält eine Statue Justitias auf einem Schreibtisch.

Überblick

Überblick

Vorbereitungskurs “Bachelor Professional” im Anwaltsbereich
(Fortbildungsstufe II)

Ehemals Teil der Aufstiegsfortbildung “Geprüfte*r Rechtsfachwirt*in”

Profitieren Sie von unserem Know-how im Bereich Digitalisierung

Unsere Lehrmaterialien reflektieren den neuesten Stand der Technik und unterstützen die erfolgreiche Einbindung digitaler Lösungen im Anwalts- und Notariatsbereich.

Ab Wintersemester 2025/26 bietet die Berliner Hochschule für Technik (BHT) ein berufsbegleitendes Fernstudium zur Vorbereitung auf die Kammerprüfung „Bachelor Professional” im Anwaltsbereich an. Diese Fortbildung stellt die neue Fortbildungsstufe II der Aufstiegsfortbildung für qualifizierte Mitarbeiter*innen im Anwaltsbereich dar.

Im Rahmen der Fortbildungsstufe II erwerben die Teilnehmenden gleichzeitig die Inhalte der Fortbildungsstufe I „Geprüfte*r Berufsspezialist*in” für den Anwaltsbereich. Damit besteht die Möglichkeit, sich parallel auf zwei anerkannte Aufstiegsfortbildungsabschlüsse vor den Rechtsanwaltskammern vorzubereiten.

Zur Vermittlung der fachlichen, methodischen und persönlichen Kompetenzen werden moderne Informations- und Kommunikationsmedien eingesetzt. Das Programm folgt einem durchdachten Blended-Learning-Konzept, das Onlinelehre mit gezielten Präsenzphasen verbindet. So wird eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Weiterbildung gewährleistet.

Der Vorbereitungskurs „Bachelor Professional” im Anwaltsbereich richtet sich an Mitarbeitende mit abgeschlossener Berufsausbildung im Anwaltsbereich sowie an Quereinsteigende mit einschlägiger Berufspraxis im juristischen Bereich.

Setzen Sie den nächsten Meilenstein Ihrer Karriere – mit einer Aufstiegsfortbildung, die Sie im Anwaltsbereich weiterbringt.

Ihre Vorteile

  • Zeit- und ortsunabhängiges Studieren
  • Berufsbegleitend und praxisnah
  • Zulassung ohne Abitur möglich
  • Übungsaufgaben mit Lösungen und Praxisbeispielen
  • Online-Tutorien mit Dozent*innen
  • Persönliche Studienbetreuung
  • Online-Lernplattform der Hochschule
Abschluss
Studienbescheinigung (Abschlusszertifikat) der BHT
Studienbeginn
jährlich zum Wintersemester (1. und 3. Semester); jährlich zum Sommersemester (2. Semester)
Einschreibefrist
jederzeit zum nächsten Studienbeginn
Studiendauer
3 Semester (18 Monate) - Verkürzung möglich
Studienform
weiterbildendes, berufsbegleitendes Fernstudium
Workload
1200 h (entspricht 48 Credit Points)
NC
nein
Sprache
Deutsch
Akkreditierung
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) Zulassungsnummer 548202 (ehemals Aufstiegsfortbildung „Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in“)
Nutzungsentgelt
850 € pro Semester
Studienkoordination
Birgit Max, M.M.

Voraussetzungen

Für den Vorbereitungskurs “Bachelor Professional” im Anwaltsbereich gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

1. Eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum Geprüften Berufsspezialisten für den Anwaltsbereich oder zur Geprüften Berufsspezialistin für den Anwaltsbereich,

oder

2. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder zum Patentanwaltsfachangestellten oder zur Patentanwaltsfachangestellten

oder

3. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zum Notarfachangestellten oder zur Notarfachangestellten oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten oder zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten,

oder

4. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich,

oder

5. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von zwei Jahren und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich,

oder

6. den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich

oder

7. eine mindestens dreijährige Berufspraxis im anwaltlichen Bereich.

Verkürzung der Studienzeit:

Mit erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungskurses zur/zum „Geprüfte*r Berufsspezialist*in” für den Anwaltsbereich am Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik erfolgt der Quereinstieg ins 3. Fachsemester.

Der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Kammerprüfung zum „Geprüften Berufsspezialisten” für den Anwaltsbereich oder zur „Geprüften Berufsspezialisten” für den Anwaltsbereich ohne Teilnahme am Vorbereitungskurs „Geprüfte*r Berufsspezialist*in” für den Anwaltsbereich am Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik ermöglicht den Quereinstieg in das 2. Fachsemester.


Anmeldung

Folgende Anmeldeunterlagen sind dem Fernstudieninstitut der Berliner Hochschule für Technik zur Teilnahme am Fernstudium ,,Bachelor Professional” im Anwaltsbereich (Fortbildungsstufe II) auszufüllen:

  • Ausgefüllter Antrag siehe Online-Anmeldung
  • Identitätsnachweis (Personalausweis, Pass, Geburts- oder Heiratsurkunde) als Scan
  • Scan der Nachweise gemäß Zulassungsvoraussetzungen (Hinweis: Arbeitsverträge sind keine Nachweise der Berufspraxis vom Arbeitgeber!)

Die Anmeldeunterlagen sind jeweils als einzelnes PDF-Dokument per Mail zu schicken!

Bei Fragen kontaktiere Sie bitte unsere Studienberaterin.

Studienplan Bachelor Professional im Anwaltsbereich

ModulP/WPCRPrüfung
1. Semester Workload in Stunden 
Grundzüge BGBP75APL
Grundzüge Zivilprozessrecht P50
Zwangsvollstreckungsrecht I und IIP100APL
2. Semester 
Zwangsvollstreckungsrecht IIIP125APL
Kostenrecht RVG I P125APL
Personalwirtschaft und AusbildungP125APL
Büromanagement (inkl. IT)P125APL
3. Semester 
Kostenrecht RVG IIP125APL
Führung und ZusammenarbeitP125APL
Steuerung von GeschäftsprozessenP100APL
Marketing und DatenschutzP125APL
APL - Alternative Prüfungsleistung
P - Pflichtmodul
WP - Wahlfachmodul

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Vorbereitungskurs Bachelor Professional (im Anwaltsbereich, Fortbildungsstufe II). Für weitere Fragen nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit uns auf

  • Ist der neue Fortbildungsabschluss ,,Bachelor Professional" ein akademischer Abschluss?

    Nein. Mit der erfolgreich abgelegten Prüfung zum „Bachelor Professional“ wird nach neuer Fortbildungsprüfungsverordnung die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Ergänzung der beruflichen Handlungsfähigkeit auf der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe der höherqualifizierenden Berufsbildung nachgewiesen.

  • Benötige ich für den Vorbereitungskurs berufliche Erfahrungen?

    Grundsätzlich baut der Vorbereitungskurs als Fernstudium an der BHT auf eine qualifizierte Berufsausbildung mit berufspraktischer Erfahrung im anwaltlichen Bereich auf. Berufliche Erfahrungen sind für ein erfolgreiches Fernstudium daher unverzichtbar und sind ggf. nachzuweisen (siehe Zulassungsvoraussetzungen).

  • Welchen Abschluss erhalten ich nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungskurses an der BHT?

    Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungskurses erhalten Sie eine Studienbescheinigung (Abschlusszertifikat) der BHT mit allen vermittelten Prüfungsinhalten nach neuer Fortbildungsprüfungsverordnung.

  • Wieviel Zeit muss ich für das Fernstudium aufwenden?

    Der Zeitaufwand für das Selbststudium und Bearbeiten der Einsendeaufgaben (Hausarbeiten) beträgt je nach beruflicher Erfahrung und persönlicher Voraussetzung ca. 10-12 Stunden in der Woche. Während des gesamten Fernstudiums von 18 Monaten müssen Sie zusätzlich ca. 12 Tage Präsenzunterricht einplanen.

  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

    Private Finanzierung (Steuererleichterungen)
    Abhängig von Ihrem persönlichen Einkommen und Ihrer beruflichen Situation können Sie die Kosten Ihres Fernstudiums als Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen und so teilweise erstattet bekommen.
    Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Ihr zuständiges Finanzamt.

    Finanzierung über den Arbeitgeber (Freistellung oder finanzielle Unterstützung)
    Viele Unternehmen bieten im Rahmen der Weiterbildung die Möglichkeit an, Ihr Qualifizierungsziel in das Personalentwicklungskonzept zu integrieren und durch Arbeitszeitfreistellungen zu unterstützen. Für Bundeswehrangehörige ist eine Förderung durch den BFD möglich.

    Weiterhin gibt es Fördermöglichkeiten:
    • Länderübergreifende Förderungen (BAföG, Bildungsprämie, Bildungskredit, Stipendien)
    • Länderspezifische Förderungen (Bildungsscheck, Qualischeck, Weiterbildungsscheck)

Erfolgsgeschichten

Ich bin froh, dass ich diese Zeit investiert habe, auch wenn es nicht immer leicht war neben einem Vollzeitjob und Familie das zu organisieren. Aufgrund meiner Weiterbildung kann ich jetzt aber so arbeiten wie ich mir das immer gewünscht habe – selbstständig und eigenverantwortlich. Ich hatte mich zwar auch vor dem Studium regelmäßig über Änderungen in der Rechtsprechung informiert, um für meine Arbeit immer auf dem Laufenden zu bleiben. Durch das Studium wurde dieses Interesse jedoch noch mehr geweckt. Ich lese jetzt regelmäßig die NJW und habe verschiedene juristische Newsletter abonniert und tausche mich auch regelmäßig mit meiner Kollegin (Notarfachwirtin) über die Änderungen und Neuerungen aus, um unsere Arbeitsmaterialen hier anzupassen.
Ich kann jeden nur ermutigen diese Weiterbildung zu absolvieren, auch wenn man nicht mehr in einer Anwaltskanzlei arbeitet.

Sandra Kabelitz

Das enorme Wissen, welches ich durch das Studium erfahren habe, lassen mich nun Sachverhalte kritischer hinterfragen und haben
damit zugleich eine qualitative Steigerung meiner täglichen Arbeit bewirkt. Voraussetzung des Bestehens des Studiums sind aus meiner Erfahrung die notwendige Eigeninitiative, das Durchhaltevermögen und eine grundsätzliche Begeisterung für die rechtliche Materie.
Ich bin der Meinung, dass man in unserem Beruf niemals aufhören darf, sich mit erlangtem Wissen zufriedenzugeben. Vielmehr gehört aufgrund des ständigen Wandels des Rechts (das letztlich nur das Spiegelbild der sich stetig wandelnden gesellschaftlichen Entwicklung reflektiert) auch dazu, sich selbst immer wieder zu fordern und bereit zu sein, seinen Horizont zu erweitern.

Wolf Schulenburg, Berlin

Als Fazit kann ich sagen, dass sich diese Weiterbildung mit anschließendem Abschluss für mich gelohnt hat. Die Arbeit in der Rechtsanwaltskanzlei ist vielseitiger geworden und ich kann Sachverhalte mit den erworbenen Kenntnissen effektiver bearbeiten. Außerdem kann ich meine Arbeitskraft nun auch außerhalb einer Rechtsanwaltskanzlei in vielerlei Hinsicht einsetzen, z. B. in einer Rechtsabteilung, bei der Erarbeitung von Verträgen oder im Debitorenmanagement. (Auszug aus “Die Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten 06/2015”)

Nicole Topf, Zeitz

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Ursula Marten

Berliner Hochschule für Technik
Fernstudieninstitut Berlin
Haus Bauwesen, D K36
Luxemburger Str. 10
13353 Berlin

+49 (0)30 4504-6007

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